...ich fürchte, irgendwo im Kleingedruckten steht irgendwas, was nicht günstig ist - aber hier besteht ja ggf. die Möglichkeit, wegen Verzug - der Liefertermin ist abgelaufen - vorzugehen. Und es könnte ja durchaus sein, dass Jeep innerhalb der nächsten, sagen wir sechs Wochen, nicht lieferfährig ist. Aber sofort, also wirklich am Montag den 18. die Sache anpacken.
Ja, das ging mir auch schon durch den Kopf.
Und wenn ich das richtig recherchiert habe, gelten die 6 Wochen nur bei einem unverbindlichen Liefertermin.
Ich würde mich mal auf den Standpunkt stellen, dass sie einen verbindlichen Liefertermin genannt haben („Liefergarantie 15.12.“ steht sogar auf der Bestellung).
Damit sind sie Stand gestern automatisch im Verzug. D.h. Ich kann ihnen jetzt eine Nachfrist für die Lieferung von zwei Wochen setzen.
(https://www.finanztip.de/kaufrecht/lieferverzug-auto/)
Die zwei Wochen werden sie nicht einhalten können. Das Auto ist ja noch nicht einmal gebaut und ich kann mir nicht vorstellen, dass es einschließlich Logistik bis 31.12. über die Feiertage klappt.
Und dann könnte ich vom Vertrag zurücktreten und auf ein guten Angebot warten, wenn sich die Autos auf den Höfen der Händler stapeln.
Mir wäre es jedoch lieber, wenn Jeep hier seine Verantwortung aus der Liefergarantie übernimmt und die Differenz ausgleicht. Davon gehe ich allerdings momentan nicht aus. Ein Telefonat mit dem Händler lässt mich fürchten, dass Jeep sich hier selbst schadlos halten will.