Avenger Forum Bestell- und Wartesaal - Bestellen 2023 Lieferzeit 2024 - Auslieferung des elektrischen Jeep Avenger

  • Ich werde meinen Händler am Montag schriftlich in Verzug setzen und eine Frist zur Lieferung bis Ende Mai setzen. Zugleich werde ich ihm ankündigen, dass ich ab dem 1.6. monatlich 500€ Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlange. Unverbindlicher Liefertermin war 30.3. Mal sehen ob das den Druck erhöht und wenigstens aktiv informiert wird (die letzten beiden Emails von März hat er nichtmal mehr beantwortet…).

  • Mag sein, dass nicht viel ändert, aber zumindest ist man bei der In-Verzug-Setzung erstmal in einer besseren Position, falls es hart auf hart kommen sollte.

  • Ich habe jetzt auch endlich noch einmal nachgefragt.

    Mein weiters vorgehen mache ich dann von der Antwort abhängig.

    Aber wenn nicht zumindest ein zeitnahes Produktionsdatum herumkommt werde ich das auch so machen.

    1st Edition - Sun Yellow mit Dach in Volcano Black - Reserviert am 17.11.2022 - Abgeholt am 24.08.23 - :thumbup:

    VIN Abfrage

  • Rücktritt ist unproblematisch möglich (aber was hat man davon, wesentlich früher bekäme man der Wagen auch anderswo nicht). Schadensersatz wegen Verzugs ist dagegen problematisch, da Vertretenmüssen (Verschulden) Voraussetzung. Da wird es schwierig.

  • Ich werde meinen Händler am Montag schriftlich in Verzug setzen und eine Frist zur Lieferung bis Ende Mai setzen. Zugleich werde ich ihm ankündigen, dass ich ab dem 1.6. monatlich 500€ Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlange. Unverbindlicher Liefertermin war 30.3. Mal sehen ob das den Druck erhöht und wenigstens aktiv informiert wird (die letzten beiden Emails von März hat er nichtmal mehr beantwortet…).

    Lächerlich, aber wenns dich glücklich macht...
    Go for it!

    FE Edition in Sun Yellow produziert in KW 27 :thumbup:

    Seit dem 10.08.23 passend zu unserem Hochzeitstag mit dem Avenger unterwegs...

  • Was soll daran lächerlich sein? Auch, wenn der Händler die Lieferung dadurch nicht beschleunigen kann, so eröffnet der Schuldnerverzug dem Gläubiger doch einige rechtliche Möglichkeiten, die er sonst nicht hätte. Eine Erweiterung der rechtlichen Möglichkeiten ist niemals lächerlich.

  • Für mich stellt sich da eher die Frage was bei einem Verzug herauskommen soll. Meine Auftragsbestätigung enthält jedenfalls nur ein unverbindliches Lieferdatum.
    Und bei dieser Marktlage wird das nach meiner bescheidenen Meinung nur auf eine Auflösung des Vertrags hinauslaufen. Dafür muss ich aber niemanden in Verzug setzen.
    Ein Verzicht auf die Abnahme des Fahrzeugs ist mit Sicherheit kein Problem. Ein anderer freut sich dann sein Fahrzeug etwas eher zu bekommen.
    Etwas mehr Gelassenheit ist gesünder. Ich denke wenn man wirklich kein Fahrzeug mehr zur Verfügung hat, dann wird einem der Händler für den Übergang bestimmt eine
    Lösung anbieten. Ein Gespräch vor Ort ist da bestimmt vielversprechender.
    Meine letzten E-Fahrzeuge haben bisher immer 6 - 9 Monate Verspätung gehabt. Deshalb sind wir hier noch im grünen Bereich.

  • electrofan: "Auflösung des Vertrags" ist vage formuliert. Was meinst du damit? Ein Aufhebungsvertrag, also eine von beiden Seiten freiwillige Vertragsauflösung? Na klar, das ist die beste Lösung, wenn man am Vertrag nicht mehr festhalten will. Aber der Weg ist versperrt, wenn der Händler am vertrag festhalten will. Daher der Weg über die Verzugsetzung (mit Fristsetzung). Hierüber kann der Gläubiger dann später den Rücktritt erklären, etwa, wenn er am Vertrag nicht festhalten will, weil der Händler nicht liefert, ein anderer Händler aber liefern könnte. Oder der Gläubiger möchte plötzlich eine andere Farbe oder Ausstattung, die er anderswo sofort bekommen kann.


    Alles Theorie, ich weiß. Aber warum sollte man sich als Gläubiger nicht möglichst viele Optionen offenhalten?

  • Jeder darf es ja so machen wie er möchte. Trotzdem mal für die, die sich unsicher sind was sie machen wollen.


    Die rechtliche Lage (und nur die ist wichtig) ist so, dass durch die Annahme der verbindlichen Bestellung auch eine Verpflichtung des Händlers zur Lieferung entsteht. Hätte er einen verbindlichen Liefertermin genannt wäre er direkt nach Ablauf in Verzug geraten. Durch den unverbindlichen Termin in unseren Bestellungen vermeidet er das erst einmal. Aber wenn diese unverbindliche Termin um 6 Wochen überschritten ist, muss man dem Händler eine angemessene Nachfrist (üblicherweise 14 Tage) setzen. Lässt er die verstreichen, ist er rechtlich im Verzug. Das ist wichtig um weitere Möglichkeiten zu eröffnen.

    Eine dieser Möglichkeiten ist halt die Einforderung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung. Die greift auch schon bei leichter Fahrlässigkeit, die hier wohl gegeben sein dürfte, da Stellantis einfach eine andere Reihenfolge geplant hat.

    Im deutschen Recht gibt es halt viel mehr Möglichkeiten als man denkt. Man muss sich nur an die richtige Reihenfolge halten.

    Mein Händler erwartet ja von mir auch, dass ich meinen Teil der geschlossenen Vereinbarung einhalte: Wagen abnehmen und bezahlen. Warum sollte ich also nur meine Pflichten im Auge haben und nicht meine Rechte? Aber wie Eingangs geschrieben: darf jeder machen wie er will.