Anschnallgurt - „Einraster“ zu weit unten

  • Die Gurtüberwachung wird dadurch überbrückt und Verlängerungen müssen zertifiziert und eingetragen werden.

    Es wird auch die nötige Belastung genannt und die gilt für das ganze System, also auch für das Gurtschloss.

    Ist die bei der Gurtschlossverlängerung nicht nachgewiesen, dann ist die Diskussion über erlaubt oder nicht schon erledigt.

    Warum wohl kommen diese Gurtschlösser alle aus China?


    Gerne Seite 2 rechts oben zu lesen beginnen.

    https://www.atu.de/extern/files/artikel/PM9262_pm9262+pm9263_artikelinfo.pdf


    Richtiges Anlegen eines Gurtes, Punkt 3 der Grafik:


    Sicherheitsgurt: Viele Erwachsene schnallen sich falsch an
    Viele Erwachsene schnallen sich falsch an – dabei ist korrektes Anschnallen zentral, gerade auch für Schwangere. So gurten Sie sich richtig an✓
    www.axa.ch

    Einmal editiert, zuletzt von Wolle-e ()

  • Mal für alle, weil hier einiges durcheinander geworfen wird:


    Es geht hier um eine. Gurtschloßverlängerung und nicht um eine Gurtverlängerung.

    Das sind zwei verschiedene Dinge.

    Da wird gar nichts "durcheinandergeworfen" (lediglich die inkorrekte Bezeichnung des verlinkten Angebots "Sitzgurt Extender Verlängerung" übernommen). In beiden Fällen gilt: Es bedarf einer ece-Zulassung, die es offenbar nicht gibt bei dem von dir genannten Modell.

  • Die Gurtüberwachung wird dadurch überbrückt

    Es piept nicht mehr. Na und? Anschnallen tue ich mich immer noch.

    Verlängerungen müssen zertifiziert und eingetragen werden.

    Ja. Gurtverlängerungen, die fest angeschlagen sind. Das steht in deinem Link.

    Eine Gurtschlossverlängerung ist keine Gurtverlängerung. Das gibt es keinen Gurt und keinen festen Anschlag. Die wird nur gesteckt.

    Ist die bei der Gurtschlossverlängerung nicht nachgewiesen, dann ist die Diskussion über erlaubt

    Keine Einwände.

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    Da geht es nicht um eine Gurtschlossverlängerung, sondern um eine angeschlagene Gurtverlängerung. Das ist etwas ganz anderes.


    Und den Punkt 3 im zweiten Link erfüllt der Avenger mit seinen sehr tief sitzenden Gurtschlôssern nicht einmal. Das ist ja mein Problem.


    Zur Klarstellung.

    Ich bin mir nicht einmal sicher, ob diese Gurtschlossverlängerungen zulässig sind und suche noch nach Quellen. Ich will mich nicht unnötig in Gefahr bringen.

    Da bin ich ganz bei dir und freue mich, dass zumindest du versuchst, Quellen zu liefern.

    Leider geht es bei deiner ersten Quelle um einen Festeinbau und darum geht es hier leider nicht.


    Die Teile sind bestellt und ich werde sie zerlegen und berichten. Ich suche auch weiter nach rechtlichen Quellen für die steckbaren Gurtschlossverlängerungen.

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  • Es bedarf einer ece-Zulassung, die es offenbar nicht gibt bei dem von dir genannten Modell.

    Hast du dafür (Gurtschlossverlängerung) eine Quelle?

    Das würde mich wirklich interessieren, weil ich mir da auch nicht sicher bin.

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  • die es offenbar nicht gibt bei dem von dir genannten Modell.

    Es geht nicht speziell um das von mir verlinkte Modell, sondern grundsätzlich um die Zertifizierung von Gurtschlossverlängerungen. Bislang gibt es dafür keine Quelle.

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  • Zum ersten,

    Zitat

    .... Es sind verschiedene Systeme der Gurtverlängerung erhältlich. Sie werden in vielen Fällen einfach mit dem passenden Adapter ins Gurtschloss gesteckt und verlängern ihn dadurch entweder nur um die Länge des Gurtschlosses selber oder beinhalten sogar ein zusätzliches kurzes Stück Gurt. Alternativ gibt es Systeme, die mit einem Bolzen direkt anstelle des originalen Gurtschlosses befestigt werden.

    ...es ist Wortklauberei, ob man hier nur ein Gurtschloss an sich meint zu verlängern oder noch ein Stück Gurt dran ist.


    Und damit im Weiteren auch sachlich,


    Zitat

    Es gibt massenhaft Gurtverlängerungen, die Sie zu minimalen Kosten bestellen können. Oft erhalten Sie schon für 10 bis 20 Euro zwei bis drei Stück Gurtverlängerungen im Set. Das klingt fast zu schön, um wahr zu sein. Und das ist es auch. In der Regel funktionieren diese Gurtverlängerungen zwar. Sie sind aber nicht zulässig, weil ihnen die entsprechenden Prüfungen fehlen.

    Konkret kommt es darauf an, ob die Gurtverlängerung eine ABE (allgemeine Betriebserlaubnis) aufweist. Häufig finden Sie bei der Bestellung die Angabe „E4-zertifiziert“. Dies sagt allerdings nichts über die Zulassung der Gurtverlängerung aus, sondern lediglich über das Herkunftsland. Damit Sie eine Gurtverlängerung mit ABE kaufen, sollten Sie auf eine Zulassung nach den Vorgaben der europäischen Normen 77/541/EWG und der ECE-R 16 achten. Nur wenn ein Produkt diese Zulassung besitzt, dürfen Sie es im Straßenverkehr nutzen.

    ...,und das habe ich jetzt direkt gefunden. Wenn man sich halt bemüht und nicht wegschaut!


    https://www.motointegrator.de/…a%C3%9Fenverkehr%20nutzen.

  • ECE R14. Vorschrift über die Verankerung von Sicherheitsgurten im Fahrzeug (EU)

    Danke. Das werde ich mir durchlesen.

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