Wie ist das genau mit den Felgen? Sind die, wenn Sie den Angaben der ZB I oder COC entsprechen und natürlich die richtige Lochanzahl haben immer erlaubt? Und nur Felgengrößen die da nicht drin stehen brauchen dann die ABE oder Abnahme?
Jeep Avenger Winterreifen und Winter Kompletträder - Jeep Original und Zubehörräder - Erfahrungen und Bilder
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Das wäre zu einfach. Felgen haben individuelle Traglasten, da kann nicht jede passende verwendet werden. Die Infos oben bezogen sich wirklich nur auf die Reifendimensionen.
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Danke, jetzt bin ich weniger verwirrt, einfacher wird es dadurch aber auch nicht
Man kann bei Jeep übrigens auch Felgen bestellen.
Ich finde den Preis jetzt nur nicht besonders günstig:
Leichtmetallfelgen - Hochglanz-Schwarz & -Blau 18''
297,50 €
Obwohl für einen Satz wäre das günstig - Ich fürchte nur das ist der Stückpreis...
Ich meine irgendwo auch die Original-Felgen der First Edition für 250 Euro gesehen zu haben. Finde die aber aktuell nicht mehr,
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o.k. Jogi, dann erweitere ich meine Übersicht um Felgen:
Folgende Rad-/Reifengrößen sind zulässig:- Die, die in der ZB I stehen (d.h. Reifengröße auf Serienfelgen)
- Die, die in der COC stehen (d.h. Reifengrößen mit den in der COC ebenfalls genannten Serienfelgen)
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE mit den in der ABE angegebenen Reifen besteht
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE besteht, dann aber - in Abweichung zu den in der ABE genannten Reifengröße - eine andere Reifengröße per Einzelabnahme gem. §§ 19 II, 21 StVZO abgenommen wird
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht und eine § 19 III StVZO Abnahme durchgeführt wurde. Dann sind die im TG genannten Reifengrößen zulässig.
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht mit einer gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommenen - zum TG abweichenden Reifengröße
- Die, die auf der Originalfelge (OE) montiert sind, jedoch von der in der COC genannten Reifengröße abweichen und gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommen sind
Bei mir ist es so:
- Auf OE Felge 6,5x17 habe ich 235/55 Winterreifen montiert - 7. Konstellation
- Auf eine Zubehörfelge 7x17 (mit TG für ein beliebiges Fahrzeug, die einfach nur technisch passt und die Mindesttraglastanforderungen erfüllt) habe ich 235/55 Sommerreifen montiert - 6. Konstellation
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was hast du für eine 7x17 ET? Hersteller Modell
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Platin P69 polarsilber 7x17 ET32 - LK4/108 ML65.1
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sieht super aus
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bei https://autec-wheels.de gibt jetzt auch Felgen
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o.k. Jogi, dann erweitere ich meine Übersicht um Felgen:
Folgende Rad-/Reifengrößen sind zulässig:- Die, die in der ZB I stehen (d.h. Reifengröße auf Serienfelgen)
- Die, die in der COC stehen (d.h. Reifengrößen mit den in der COC ebenfalls genannten Serienfelgen)
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE mit den in der ABE angegebenen Reifen besteht
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE besteht, dann aber - in Abweichung zu den in der ABE genannten Reifengröße - eine andere Reifengröße per Einzelabnahme gem. §§ 19 II, 21 StVZO abgenommen wird
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht und eine § 19 III StVZO Abnahme durchgeführt wurde. Dann sind die im TG genannten Reifengrößen zulässig.
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht mit einer gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommenen - zum TG abweichenden Reifengröße
- Die, die auf der Originalfelge (OE) montiert sind, jedoch von der in der COC genannten Reifengröße abweichen und gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommen sind
Bei mir ist es so:
- Auf OE Felge 6,5x17 habe ich 235/55 Winterreifen montiert - 7. Konstellation
- Auf eine Zubehörfelge 7x17 (mit TG für ein beliebiges Fahrzeug, die einfach nur technisch passt und die Mindesttraglastanforderungen erfüllt) habe ich 235/55 Sommerreifen montiert - 6. Konstellation
Hallo Chrysli,
danke für die umfangreiche Auflistung.
Etwas kompliziert bzw. verwirrend ist dies schon.
Bin gespannt, wie ein "unwissender" Polizist bei einer Kontrolle reagieren wird, wenn er eventuell mehrere Dokumente lesen / vergleichen muss, um entsprechende Klarkeit über die Zulässigkeit der Felgen-Reifen-Kombination zu erlangen...
Dennoch
Gruß Klaus
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Der Polizist muss nichts lesen. Denn bis auf die ABE-Geschichte sind die Änderungen ja in der ZB I eingetragen. Verfahren: TÜV nimmt ab, erstellt ein Gutachten nach §§ 19, 20 StVZO und damit geht man dann zur Zulassugsstelle und lässt in die ZB I eintragen. Diese zeigt man dann dem Polizisten und er kann das mit einem Blick sehen.