Der Polizist muss nichts lesen. Denn bis auf die ABE-Geschichte sind die Änderungen ja in der ZB I eingetragen. Verfahren: TÜV nimmt ab, erstellt ein Gutachten nach §§ 19, 20 StVZO und damit geht man dann zur Zulassugsstelle und lässt in die ZB I eintragen. Diese zeigt man dann dem Polizisten und er kann das mit einem Blick sehen.
Hallo Chrysli,
na dann ist ja alles ok.
Mit welchen Kosten für die TÜH-Abnahme (Gutachten) mit der Eintragung in die ZB I (Zulassungsstelle) muss man dabei insgesamt kalkulieren?
Gruß Klaus