Förderung Jeep Avenger Elektro 2023 - Garantie BAFA Umweltbonus bis 29.02.2024

  • Ja. Ein tolles Auto. Stimme zu. App hab ich auch noch nicht. Weiss noch nicht mal wen ich da ansprechen muss. Das Auto fährt super. Bisher 1200 km ohne Probleme.

    Heizung ist nicht der Burner, aber Sitzheizung ist super...

  • Heizung ist nicht der Burner

    Dazu gibt es hier einen Thread.

    Die Heizung ist gut …

    … wenn man weiß, wie man sie einstellen muss.

    1St Edition - Sun Yellow mit Dach in Volcano Black, abgeholt am 04.09.2023

    Kartenversion Navi: 17.1.0+PI25.3 , letzte Aktualisierung 06/24 (Europe)

    App unter IOS >> Version 1.97.5 - Softwareversion (Auto) >> FHW.1.26.33.5

    Hotline: 0080004265337, FIN bereithalten oder fcagroup@jeep-services.de

  • Der Avenger für die Arbeit da kann ich umsonst laden.

    Der Smart am Wochenende und zu Smart treffen und Ausfahrten.

    Wenn ich schnell wo hin muss ,ganz klar der Smart. Da schneller und mit tanken geht einfach schneller.

    Eine Tankfüllung reicht aber locker 600km.

    umsonst laden? Du hast einen guten Arbeitgeber. Darf man fragen wo du arbeitest?

    10.11.2023 Avenger First Edition gelb bestellt. Abholung geplant. 22.11.2023 abgeholt

    29.11.2023 Antrag Förderung 17.01.2024 Ihr Antrag wurde positiv entschieden 19.01.2024 Bewilligungsbescheid per Brief 29.01.2024 Geld da. Genau 2 Monate


    2. Auto Dodge RAM 1500 mit Anhängerkupplung

  • Wer kennt sich aus? Ich bin kein Jurist. Was meint ihr? Wird das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu führen, dass der Fördertopf für E-Autos ab sofort eingefroren wird?

    Das geht nicht (weil beschlossen und verkündet = Gesetz) und der Topf hat direkt auch nichts damit zu tun.

    Bundesverfassungsgericht - Presse - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

    Beachte den letzten Satz des ersten Absatzes.

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  • Hallo,

    die "Gesetzes-Mühlen" sind in Berlin ja durchaus als lahm bzw. langwierig zu bezeichnen.

    Auch der Bundesrat muss dann zustimmen.


    Sofern es überhaupt zu einer Änderung kommen sollte - was eigentlich wegen der Gesetzeslage und dem bestehenden Vertrauensschutz der Verbraucher kaum zu erwarten ist - kann es sich nur um k ü n f t i g e Regelungen handeln, die also vielleicht erst ab 01.04. / 01.07.2024 Gültigkeit erlangen.


    Und dann wird es - meiner Meinung nach - höchstens um eine Verminderung des Bafa-Zuschusses gehen.


    Gruß Klaus