Verbrenner-Autos dürfen von Elektroauto-Parkplätzen abgeschleppt werden
Ein Fahrer eines Verbrenner-Autos sah sein Fahrzeug zu Unrecht von einem Parkplatz für Elektroautos abgeschleppt. Das OVG Münster sieht das anders.
www.heise.de
Richtig so, bekomme die Hasslatte, wenn andere Autos auf Ladeplätze stehen. Genauso wie die Kollegen die dort parken und nicht angestöpselt sind 😈
Richtig so, bekomme die Hasslatte, wenn andere Autos auf Ladeplätze stehen. Genauso wie die Kollegen die dort parken und nicht angestöpselt sind 😈
Da bekomme ich auch immer einen dicken Hals, wenn mir die Ladesäule frei angezeigt wird und dann steht da ein E-Auto und steckt noch nicht mal den Stecker an. Leider ist das rechtlich in Ordnung. Ich habe auch schon regen Schriftverkehr mit dem Straßenverkehrsamt hier in der Stadt. Mein Wunsch, den Zusatz „ während des Ladevorgang“ an diesen Parkplätzen hinzuzufügen, wurde abgelehnt. Es sei nicht immer zu erkennen, ob sich das Auto in einem Ladevorgang befindet und sollte dieses nicht nicht laden, dann sei der Grund dafür nicht erkennbar. Damit sei ein Vergehen nicht zu ahnden.
Das ist Unsinn, wenn das Amt sagt, der Ladevorgang ist nicht erkennbar. Kein Kabel, kein Ladevorgang!
Ich kenne in München eine Ladestation, da steht meist ein silberner Audi, aber immer ohne Ladekabel.
Wo steht denn was Genaues, ob ich mit dem E-Auto auch dann dort "parken" darf (ggf. die ganze Nacht) wenn ich nicht lade? Hab das leider nicht gefunden.
Ich habe mich jetzt noch ein wenig durch das Netz gewühlt; also es scheint alles viel komplizierter als gedacht. Aber, Beispiel:
"Wer sein Elektrofahrzeug beispielsweise in München auf einem E-Parkplatz abstellt, ohne es an die Ladestation anzuschließen, muss 10 Euro zahlen. In Leipzig hingegen darf ein Elektroauto einen solchen Parkplatz bis zu vier Stunden belegen, ohne aufgeladen zu werden. Um die Parkzeit nachvollziehen zu können, ist hier jedoch eine Parkscheibe vorgeschrieben."
Es gibt offensichtlich wirklich keine einheitliche Regelung; auf der Seite vom ADAC sind viele Beispiele zu finden, das ist eher verwirrend als sinnstiftend. Also muss man vor Ort exakt an der Säule nach der Beschilderung schauen. So ist das natürlich für die E-Mobilität nicht sonderlich förderlich.
Ja, das ist von Stadt zu Stadt unterschiedlich, mal ist der Zusatz "während des Ladevorgang" dabei, mal eine Zeitliche Begrenzung mit Parkscheibe und mal gar nichts angegeben.