Also nicht gelesen.
Das hatten wir alles schon.
Ich bin raus.
Vieleicht hast du es auch nur falsch verstanden. Dekra und ADAC haben Recht. Normaler Weise ist die Anhängelast und Stützlast vom Hersteller angegeben. Hat das Fahrzeug keine Anhängerkupplung kaufst du eine passende Kupplung die eine Zulassung für das Fahrzeug hat und die mindestens die Werte des Fahrzeugs erfüllt. Es gibt selten auch Fälle wo die Kupplung dies unterschreitet. Das macht natürlich eigentlich keinen Sinn, ist aber möglich. In den Zulassungsdokumenten des Fahrzeugs ist ja nur die maximale Anhängelast angegeben. Im Regelfall verfügen die Kupplungen dann über eine ECE Zulassung und besitzen ein E-Prüfzeichen. Auf dem Typenschild sind die entsprechenden Werte anzugeben. Laienhaft gesagt, hinschrauben und losfahren.
Hier indesem speziellen Fall hat das Fahrzeug keine Anhängelast und keine Stützlast eingetragen. Also kann es auch keine Kupplung geben die mit einer ECE Zulassung, also ohne Änderung der Zulassungesdokumente zulässig ist! Was Dekra und ADAC in ihren Aussagen nicht bedenken das es die Möglichkeit gibt das gesondert prüfen zu lassen und darüber ein Gutachten zu erstellen, weil es eigentlich unüblich ist. So unüblich ist es aber eigentlich auch wieder nicht, denn im Regelfall wird mit so einer Prüfung die eigentliche Anhängelast eines Fahrzeugs angehoben. Wir haben diese Prüfungen für Fahrzeuge wie den Jeep Gladiator, Wranger oder Grand Cherokee bereits seit Jahren regelmäßig durchführen lassen. Anders ist hier nur das nicht von beispielsweise 1000kg auf 2000kg Anhängelast erhöht wird sondern in diesem Fall von 0 auf 1100kg. Natürlich wird die Belastung auf den Antriebsstrang größer wenn im Anhängerbetrieb gefahren wird. Da hat SevenSlots natürlich vollkommen Recht wenn er schreibt das man dies bei einem Fahrzeug welches hier eh schon Probleme macht ernsthaft abwegen muss und auch sollte. Wenn es nach Stellantis geht darfst du nichteinmal eine andere Radzierblende oder antenne montieren ohne das die Garantie erlischt. Wir machen seit über 25 Jahren Teile und Zubehör für Jeep, und eines kann ich sagen. In Garantiesachen liegt es oft genug daran wie sich der Händler damit anstellt.
Fakt ist, mit dem Gutachten kann man bei jeder Prüforganisation eine Abnahme durchführen und dann seine Zulassungsdokumente durch die Zulassungsstelle berichtigen lassen. ( Betriebserlaubnis wird erteilt ) Für alle die mal einen leichten Fahrradträger montieren wollen oder mit einem kleinen Anhänger Grünschnitt zum Wertstoffhof fahren wollen ist das nun möglich. Ob ich einen 1100kg Wohnwagen damit über den Brenner ziehen muss.... ehr fraglich wenn man die Berichte zu den Problemem mit dem Elektroantrieb liest.....
Achso, Jeep gibt grundsätzlich keine Daten raus. Weder Traglasten zu Felgen noch irgendetwas anderes, und schon garnicht an Endkunden. Daher bleibt denen auch nichts anderes übrig als zu sagen das es nicht möglich und nicht zulässig ist. Das war schon immer so und wird sich leider nicht ändern. Die haben noch nicht gelernt das sie Fahrzeuge auch über das Angebot an Zubehör verkaufen. Besonderst Ihren Legobaukasten namens Wrangler.