Die Firma Wibutec Nachrüstungen geht auf das Thema ein und gibt folgende Stellungnahme ab:
ERLISCHT DIE HERSTELLERGARANTIE DURCH DEN EINBAU VON ZUBEHÖR?
Nein, der Einbau von freiem Zubehör führt nicht zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung am Fahrzeug. Gemäß § 475 Absatz 1 BGB sind die Rechte der Verbraucher gesetzlich abgesichert und können weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individualvertragliche Vereinbarungen beschränkt werden. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher nicht zulässig. Der Einbau von freiem Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Ursache für einen Mangel festgestellt werden kann. In diesem Fall geht die Gewährleistung auf den Hersteller des Zubehörs über, der für eventuelle Schäden am Fahrzeug haftet.
Das verstehe ich so, dass im Falle der AHK-Nachrüstung Garantieansprüche vom Hersteller nur dann abgelehnt werden können, wenn der Grund für die Entstehung des Mangels (Schadens, Funktionsstörung) ursächlich oder auch mittelbar auf den nachträglichen Einbau des zulässigen Zubehörs (hier AHK) zurückzuführen ist.