Ich gebe mal ein paar Daten diesbezüglich aus der Bertriebsableitung zum Besten:
1.2 100 PS Benzin FWD
Zulässiges Höchstgewicht des Fahrzeugs in beladenem Zustand: 1682 kg
Anhängelast: 1200 kg (*)
Ungebremster Anhänger: 620 kg (*)
e Full Electric 50 kWh
Zulässiges Höchstgewicht des Fahrzeugs in beladenem Zustand: 2015 kg
Anhängelast: NA
Ungebremster Anhänger: NA
(*) Für Israel, Japan, Marokko, Palästina, Türkei, Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique und Reunion beträgt die Anhängelast 500 kg.
Die Bremsanlage muss also für mindestens 2300 kg ausgelegt sein, außerdem hätte man die Möglichkeit gehabt nur gebremste Anhänger zuzulassen.
Insofern ist die fehlende Möglichkeit mit dem BEV einen Anhänger zu ziehen nicht nachvollziehbar.