Beiträge von jeepavenger

    Ich habe bei der Hirschi AG eine Kupplung mit 80 kg Traglast gefunden.
    Ich weiß nur nicht ob man die Kupplung aus der Schweiz hier bei uns installieren lassen kann / darf.


    AHK mit abnehmbarer Kugel

    Zur Info speziell für Forumsmitglieder aus der Schweiz:

    Die ausschließlich für den schweizerischen Markt zugelassene Kupplung wird wohl in Deutschland nicht zulässig sein.


    Folgende Korrespondenz hatte ich mit der Firma Hirschi AG:

    An: info@hirschi.com

    Betreff: Ihre AHK für Jeep Avenger Elektro

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    teilen Sie mir bitte mit, ob die von Ihrem Betrieb vertriebene AHK mit 80 kg Stützlast auch in Deutschland zulassungsfähig ist? Wie ist in der Schweiz der nachträgliche Anbau von Teilen ohne ECE-Prüfkennzeichen geregelt? Würde eine schweizerische Abnahme durch ein Prüfinstitut (in Deutschland wäre das der TÜV, Dekra) zur Eintragung in den deutschen Fahrzeugschein funktionieren?


    Für Ihre Antworten danke ich Ihnen im Voraus.


    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Krayer


    Antwort:


    Guten Tag Herr Krayer,


    ich bitte um Entschuldigung für die verzögerte Rückmeldung.


    Unsere AHK für den Jeep Avenger Elektro ist eine modifizierte Handels-AHK, die für den herkömmlichen Avenger konzipiert wurde. Durch diese Modifikation erlischt die Gewährleistung des Herstellers, und sie wird zu einer Eigenproduktion der Hirschi AG, für die wir mit unserem eigenen Typenschild garantieren.


    Unsere Produkte sind ausschliesslich für den Schweizer Markt bestimmt und haben daher keine ECE-Prüfzeichen. Diese sind in unserem Markt glücklicherweise nicht erforderlich.


    Leider kann ich Ihnen nicht sagen, wie eine Einzelabnahme in Deutschland beim TÜV erfolgen würde.


    Des Weiteren ist zu beachten, dass wir nur in der Schweiz tätig sind und keine Ware ins Ausland liefern.


    Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.




    Freundliche Grüsse


    Luis Ferreira

    Ich hab mal meine Unterlagen angeschaut. Laut Gutachten handelt es sich bei mir um eine "Heckträgeraufnahme" vom Hersteller Bosstow.

    Danke für die Informationen. Ich gehe davon aus, dass es sich um die identische "Heckträgeraufnahme" Namens Beeken oder Bosstow handelt. Hier die vollständige Firmenadresse: BOSStow. Beeken-Fahrzeugteile GmbH. D-26689 Apen. 4/11

    Zitat

    Oldie fragt in #96: Wie verhält sich das rechtlich bzw. in Bezug auf die Garantie?

    Auf das Thema Garantie bin ich eingegangen, weil Du danach gefragt hast.

    Auf das ins Spiel gebrachte Garantie-Thema bin ich ausführlich eingegangen.

    Ich komme dabei nicht zu einem unterschiedlichen Ergebnis, ob die AHK unerlaubterweise oder

    zulassigerweise angebaut wurde (das aber nur am Rande).


    Da in den Fahrzeugpapieren keine Stützlast eingetragen ist stimme ich den Aussagen zu, dass keine

    AHK angebaut werden darf.

    Dies kann nur durch eine Einzelabnahme durch einen technischen Überwachungsverein umgangen werden.


    Mit der Vorlage des TÜV-Gutachtens beim örtlichen Straßenverkehrsamt über die Abnahme der AHK der Firma

    Beeken wird die Stützlast in den Fahrzeugpapieren dokumentiert bzw. eingetragen.


    Nur die Beeken-AHK ist für die Fahrradträgeraufnahme in Deutschland zur Zeit zugelassen.

    AHK anderer Hersteller stehen nach dem heutigen Stand nicht zur Verfügung bzw. sind nicht zulässig.


    Nur diese AHK ist m. E. über die TÜV-Einzelabnahme legalisiert und darf genutzt werden.

    Weitere Haken, die gegen eine zulässigen Anbau der Beeken-AHK sprechen sehe ich nicht.

    Ich möchte wetten, dass diejenigen, die von einem Anbau einer AHK an ihren Avenger berichten, alle eine

    Beeken-AHK erhalten haben. Es wird auch berichtet, dass eine Traglast eingetragen wurde.

    Kann es sein, dass du dich mit dem §475 (1) BGB vertan hast?


    Info für Oldy: Danke für den Hinweis

    Können die Rechte des Verbrauchers beschränkt oder gänzlich ausgeschlossen werden?

    Nein: siehe § 476 Abs. 1 BGB

    Die Verbraucherrechte sind gesetzlich abgesichert und können nicht vertraglich geändert werden, sie stehen nicht zur Disposition. Eine Änderung der Käuferrechte können weder in AGB`s oder individualvertraglich beschränkt oder verändert werden.


    Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher nicht zulässig. Der Einbau von freiem Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Ursache für einen Mangel festgestellt werden kann. In diesem Fall geht die Gewährleistung auf den Hersteller des Zubehörs über, der für eventuelle Schäden am Fahrzeug haftet.

    DER NACHTRÄGLICHE EINBAU EINER ANHÄNGERKUPPLUNG BEEINTRÄCHTIGT NICHT DIE HERSTELLERGARANTIE

    (Quelle: Allianzversicherung)


    Im Nachgang zu meinem Diskussionsbeitrag #103 möchte ich auf die Veröffentlichung der Allianzversicherung zum nachträglichen Einbau einer AHK unter dem Titel

    Anhängerkupplung eintragen: Kurz erklärt in 30 Sekunden

    aufmerksam machen.


    Zu finden mit der Suchfunktion der Browsers mit den Stichworten "Allianz- Anhängerversicherung - Anhängerkupplung eintragen"


    In dieser Veröffentlichung wird verständlich erklärt, wie der nachträglichen Anbau einer Anhängerkupplung ohne ECE-Prüfkennnzeichen in Deutschland abläuft. Es wird auch erklärt, wie die Einhaltung rechtlichen Auflagen durch den TÜV und andere PrüfInstitutionen überwacht wird.


    In dieser Allianzveröffentlichung ist auch die Aussage zu finden, dass der nachträgliche Einbau einer Anhängerkupplung nicht die Herstellergarantie beeinträchtigt. Ich nehme an, dass die Allianz diese Aussage vor Veröffentlichung juristisch hat prüfen lassen.


    Auf Grund der geäußerten Bedenken im Forum zum Verlust der Herstellergarantie bei nachträglich eingebauter AHK, konkretisiere ich nachstehend meine Ansicht, dass der Hersteller die Gewährleistung nur dann verweigern kann, wenn ein direkter oder teilweiser Zusammenhang mit dem aufgetretenen Schaden und nachträglich eingebauten Teilen (z. B. AHK, Fahrwerksfedern, Spurverbreiterungen uns.) besteht.


    Bislang gibt es nach meiner Kenntnis bislang nur eine AHK für den Avenger elektro, die von der Firma Beeken- Fahrzeugteile GmbH, Tiegelstrasse 2-4, 26689 Apen / Augustfehn entwickelt und vertrieben wird. Für diese AHK liegt bislang keine EU-Zulassung vor. Eine AHK ohne EU-Zulassung muss der Fahrer in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Der TÜV oder ein anderer zugelassener Prüfverein, wie die Dekra, können diese Aufgabe übernehmen. Zum Einsatz kommt hierbei ein Verfahren, welches sich "Teilegutachten für nachträglich eingebaute Teile" nennt. Dabei handelt es sich um ein nationales für Deutschland bestimmtes Prüfverfahren, welches speziell für Anbauten ohne ECE-Prüfzeichen entwickelt wurde. Nachteilig ist bei Anbauteile (hier AHK für Fahrradträger) ohne ECE-Prüfzeichen, dass zusätzliche Kosten für die TÜV-Prüfung und Eintragung in den Zulassungsschein verursachen. Das macht die Anschaffung natürlich teurer.


    Grundsätzlich kann die AHK auch von Laien montiert werden (die Beeken-AHK kann auch als Bausatz erworben werden). Sie sollten bei der Montage genau den Anweisungen in der Anleitung folgen. Auch auf das richtige Drehmoment der Schrauben sollte geachtet werden. Sonst kommt es im schlimmsten Fall dazu, dass sich die AHK löst.

    Der komplizierte Anschluss der Fahrzeugelektronik ist dagegen für Laien nicht empfehlenswert. Hierfür sollte man sich als Laie, fachliche Hilfe, ggf. durch eine Fachwerkstatt, holen.


    ERLISCHT DIE HERSTELLERGARANTIE DURCH DEN EINBAU VON ZUBEHÖR?

    Nein, der Einbau von freiem Zubehör führt nicht zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung am Fahrzeug. Gemäß § 476 Absatz 1 BGB sind die Rechte der Verbraucher gesetzlich abgesichert und können weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individualvertragliche Vereinbarungen beschränkt werden. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher nicht zulässig. Der Einbau von freiem Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Ursache für einen Mangel festgestellt werden kann. In diesem Fall geht die Gewährleistung auf den Hersteller des Zubehörs über, der für eventuelle Schäden am Fahrzeug haftet.


    Wer sich also für die Nachrüstung mit einer AHK an seinem Avenger Elektro entscheidet verliert nicht grundsätzlich die vollumfängliche Herstellergarantie. Es kommt auf den Fall und Umfang der Mitwirkung der AHK an der Entstehung des Schadens an. Somit ist nicht ausgeschlossen, dass ein Schaden am Fahrzeug mal nicht ganz oder nur teilweise übernommen wird, falls das nachträglich eingebaute Zubehör den Schaden verursacht oder an der Entstehung des Schadens mitgewirkt hat.


    Diese Risiko werde ich eingehen, weil meine Garantieansprüche sowieso in 15 Monaten (ausgenommen Batterie) auslaufen und ich mir nicht vorstellen kann dass der eMotor, Getriebe, Batterie oder Elektrik durch die AHK stärker belastet werden.

    Sollte aber trotzdem der Fall der Mitverursachung des Schadens festzustellen sein, z. B.. ein Fehler der Rückfahrkamera wegen Einbindung der AHK in die Elektrik, dann bestehen Ansprüche gegenüber der Einbaufirma der AHK.


    In diesem Zusammenhang kann ich mich an eine Veröffentlichung einer Prüfung durch Auto Motor und Sport erinnern, die den Verbrauch des Fahrzeugs mit AHK, Wohnwagen und Fahrradträger untersucht haben. Danach ist der Verbrauch des Fahrzeugs mit einem Radträger nur in einem vertretbaren Umfang höher. Dies spricht für eine nicht erhöhte Belastung für den Motor und Getriebe. Untersucht wurde dabei nicht die Auswirkungen der höheren Belastung durch die Hebelkräfte einer voll beladenen AHK auf das Fahrwerk des Fahrzeugs. Könnte mir also vorstellen, dass durch die Hebelkräfte bei Nutzung der AHK die Trag-Gelenkteile der Hinterachse schneller verschleißen und ausgetauscht werden müssen. Ob dies schon während der kurzen Garantie- und Gewährleistungszeit passieren wird? Dies wird wohl von der Häufigkeit der Nutzung und zurückgelegten Kilometer abhängen.


    Für mich wird der elektrische Jeep Avenger erst mit der Radträgeraufnahme perfekt. Dafür gehe ich das überschaubare Risiko ein. Nichts ist unmöglich, aber bei einer fachgerechten Montage einer AHK gehe ich von einer problemlosen Nutzung aus. Und wer nichts wagt, der auch nichts gewinnt.

    Nun ja, jeder wie er will. Denke mir aber auf der sicheren Seite zu sein. Die Prozedur zur Bereitstellung der AHK im Rahmen mit oder ohne Leasingvertrag geschieht in gleicher Weise (Montage, Tüv, Eintrag in FS). Entscheidend ist die Abnahme durch den TÜV ohne dem die Betriebserlaubnis erlöschen würde. Da spielt der Leasingvertrag keine Rolle. Der Leasinghändler wird m. E. ohne Rücksprache mit Jeep die AHK eingebaut haben.

    Möglicherweise gehe ich bezüglich der Garantieansprüche, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Betrieb der AHK stehen, ein Risiko ein. Andererseits verliert das Fahrzeug durch den Anbau der AHK nicht seine Betriebserlaubnis, wenn ein TÜV-Gutachten den ordnungsgemäßen Einbau bestätigt und damit bescheinigt, dass die weitere Fahrsicherheit zur Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum weiterhin besteht. Mit dem TÜV-Gutachten muss man zum Straßenverkehrsamt um sich einen neuen Fahrzeugschein ausstellen zu lassen. Es erfolgt hierbei die Eintragung der Stützlast im Fahrzeugschein. Damit sind alle Vorschriften eingehalten um das Fahrzeug weiterhin legal zu nutzen. Ob dann Jeep in einem Schadenfall generell die Garantieansprüche (z. B. bei gerissenen Gummidichtungen wie in meinem Fall) verweigern kann, wage ich zu bezweifeln. Würde mich jedenfalls dagegen wehren. Außerdem liegt es auch am Händler wie er den Garantiefall gegenüber Jeep abrechnet. Da würde ich doch die Kooperationsbereitschaft des Händlers einfordern, wenn er mit mir weitere Geschäfte machen will.

    Hallo, werde mir demnächst eine AHK mit 50 KG Trägerlast montieren lassen. Kostet 1.240 € mit TÜV-Gutachten. Werde damit eine eBike und ein Rennrad transportieren. Als Radträger werde ich einen Übler 21 nehmen. Gewicht 13 KG. Gesamtgewicht: 13 Kg Radträger, 23 Kg eBike, 10 kg Rennrad = 46 kg gesamt.