Beiträge von jeepavenger

    ....diejenigen, die leider Probleme mit dem Avenger haben, haben mein Mitgefühl.

    Denke mir aber, dass meine Info im Normalfall schon von Interesse ist. Einen Platz hinter dem VW zu belegen halte ich schon für beachtlich und mitteilungswert. In der Regel gewinnen in solchen Tests fast immer VW-Fahrzeuge.

    Zum nachträglichen Einbau einer AHK gehört auch die Codierung der Elektrik. Hierzu gibt die Firma Wibutec Nachrüstungen folgende Stellungnahme ab:

    MUSS EINE NACHRÜSTUNG IN MEINEM FAHRZEUG ANSCHLIESSEND CODIERT WERDEN

    Seit etwa 15 Jahren ist es bei fast allen Nachrüstungen notwendig, die Elektronik freizuschalten oder zu codieren. Dieser Vorgang ist in den Einbauanleitungen beschrieben und kann problemlos von jedermann durchgeführt werden. Das Codieren ist ein Standardvorgang, der bei den meisten Arbeiten an modernen Fahrzeugen erforderlich ist. Die meisten Werkstätten sowie viele Privatpersonen haben dafür einen Tester wie VCDS oder VCP.

    Wenn keine Codierung erforderlich ist, wird dies in den Produktattributen beschrieben. Ansonsten müssen alle anderen Produkte nach dem Einbau gemäß der Einbauanleitung „freigeschaltet“ werden. Für Codierungsarbeiten empfehlen wir das Programm VCDS HEX-V2 Professional, da es unkompliziert funktioniert und ähnlich wie der ODIS-Tester Ihres Fahrzeughändlers arbeitet.

    Jede fähige Werkstatt weiß, wie das Codieren funktioniert, und viele Hobbybastler besitzen einen VCDS-Tester. Sollten Sie dennoch Probleme beim Codieren haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Die Firma Wibutec Nachrüstungen geht auf das Thema ein und gibt folgende Stellungnahme ab:

    ERLISCHT DIE HERSTELLERGARANTIE DURCH DEN EINBAU VON ZUBEHÖR?

    Nein, der Einbau von freiem Zubehör führt nicht zum Erlöschen der gesetzlichen Gewährleistung am Fahrzeug. Gemäß § 475 Absatz 1 BGB sind die Rechte der Verbraucher gesetzlich abgesichert und können weder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen noch durch individualvertragliche Vereinbarungen beschränkt werden. Ein genereller Ausschluss der Gewährleistung durch den Fahrzeughersteller oder Verkäufer ist daher nicht zulässig. Der Einbau von freiem Zubehör hat nur dann Auswirkungen auf die Gewährleistung des Verkäufers, wenn das Zubehör nachweislich als Ursache für einen Mangel festgestellt werden kann. In diesem Fall geht die Gewährleistung auf den Hersteller des Zubehörs über, der für eventuelle Schäden am Fahrzeug haftet.


    Das verstehe ich so, dass im Falle der AHK-Nachrüstung Garantieansprüche vom Hersteller nur dann abgelehnt werden können, wenn der Grund für die Entstehung des Mangels (Schadens, Funktionsstörung) ursächlich oder auch mittelbar auf den nachträglichen Einbau des zulässigen Zubehörs (hier AHK) zurückzuführen ist.

    Verweigerung der Garantie seitens Jeep sehe auch als nicht geklärt an. Hierzu habe ich noch keine Stellungnahme des Herstellers gesehen. Welche Fahrzeugbereiche werden durch die Hängevorrichtung überhaupt so stark belastet, das hierdurch ein Schaden entstehen kann? Vielleicht das Fahrwerk? Wenn schon 50 kg zu viel sind frag ich mich, was aus dem robusten Markenkern Jeep übrig geblieben ist?

    Unten stehende Info der Firma AuKup Anhängerkupplungen gebe ich zur Kenntnis und ggf. Stellungnahme, in wie weit die Feststelllungen zum Fazit zutreffend sind. Demnach dürfte man eine AHK als Halterung montieren?

    Anhängelast/Stützlast

    Aktuelles THEMA:   Anhängerkupplungen als Halterungen für Fahrradträger bzw. Heckträger

    Anhängerkupplungen können grundsätzlich als Halterungen für Heckträger genutzt werden. Stützlast bzw. Tragkraft orientieren sich an den Angaben der Anhängerkupplung, Anhängelast bzw. Stützlastangaben in den Fahrzeugpapieren, ist hierzu nicht erforderlich. Gesetzliche Vorschriften gibt es hierfür nicht. Es darf natürlich nicht die zulässige Hinterachslast überschritten werden. Die AHK ( bzw.Halterung oder Adapter für Heckträger) braucht nicht mal ein ECE-Prüfzeichen. Hat aber in vielen Fällen Eines. Die Anleitung des AHK-Herstellers entspricht einer ABE. Aber wie gesagt eine ABE an sich ist nicht nötig und gibt es auch nicht. Hingegen der Heckträger selbst muß ein ECE-Prüfzeichen aufweisen.

    Thema: Stützlast die in den Fahrzeugpapieren steht und in Verbindung mit einer Anhängerkupplung die stärker ausgelegt ist. In diesem Fall wird die im Fahrzeugschein eingetragene Stützlast ignoriert und es zählt nur die Stützlast der Anhängerkupplung. Die im Fahrzeugschein eingetragenen Stützlasten und Anhängelasten beziehen sich nur auf Anhänger und nicht auf Heckträger bzw. Fahrradträger.

    Es ist schließlich auch erlaubt einen Heckträger an die Heckklappe anzubringen, bzw. es gibt auch hierzu keine gesetzliche Vorschriften. Auser der Fahrzeughersteller schränkt in diesem Fall etwas ein.

    FAZIT: Anhängerkupplungen für E-Autos die keine Anhängelasten haben, sind rechtlich keine Anhängerkupplungen, sondern lediglich Adapter zur Befestigung eines Heckträger. Und dafür ist weder ein ECE-Prüfzeichen, noch ABE oder Angaben einer Stützlast in den Fahrzeugpapieren notwendig.

    Zur Info teile ich dem Forum mit, dass in einen Vergleichstest des österreichichen Automagazins "Alles Auto 09/2023" der Avenger den zweiten Platz mit 195 Punkten erzielen konnte. Gewonnen hat der VW iD3 pro (215 Punkte), den dritten Platz erzielte Mazda MX30 Mikado (188 Punkte) und letzter wurde der Opel Mokka Electric (185 Punkte). Das Kapitel aktive Sicherheit hat der Avenger auf Grund hervorragender Bremswerte gewonnen. Die passive Sicherheit liegt zusammen mit dem Mokka unterhalb von VW und Mazda. Es gibt einige Parallelen mit den Bewertungen des Mokka, wobei der Jeep zumeist einen Ticken besser ist (Innenraum 8, Mokka 7, Laderaum 7, Mokka 6, Serien-Ausstattung 8, Mokka 5, (VW 6), Aussehen und damit verbunden die Emotionen sind subjektiv und wurden demnach nicht bewertet.

    Leider hat er mich auf einigen Landstraßen aber auch schon mal geärgert.

    Hallo, ja auch meine Feststellung, dass er scharfe Kurven nicht mag. Hab ich auch in der Bedienungsanleitung gelesen. Man ist also gut beraten die Funktion zu überwachen. Auf breiten Straßen mit lang gezogenen Kurven arbeitet der Assistent allerdings bislang zuverlässig. Schön ist auch, dass die Abstände zum Vorderwagen reguliert werden. Insbesondere im Stau arbeitet der Abstands-Assistent so wie er soll.

    Auch bei aktuellen Karten bleibt es bei der Version 10/2020. Habe auch nur bisher zwei Kartenupdates (D und B) ausgeführt. Die anderen Länder sind mir nicht so wichtig und können von mir aus auch veraltet bleiben. Möglicherweise hat die Versionsnummer 10/2020 gar nichts mit den Kartenupdats zu tun? Evtl. handelt sich um die Softwareversion des Navigationsgerätes?