Leasing, Kaufen oder Finanzierung. Es ist egal!
„Gegenstand und Voraussetzungen des Versicherungsschutzes
Versichert ist das im Antrag benannte Fahrzeug einer Marke des
Stellantis-Konzerns, wenn dieses die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
Beitrittserklärung Gruppen-
versicherungsvertrag ist das Fahrzeug höchstens 24 Monate alt,
gerechnet ab dem Beginn der Neuwagengarantie des Herstellers,
und darf nicht mehr als 100.000 Kilometer zurückgelegt haben;
b) KfZ-Zulassung in Deutschland;
c) zulässiges Gesamtgewicht von höchstens 4,5t; und
d) keine Nutzung als Taxi oder zur sonstigen entgeltlichen
Personenbeförderung, als Einsatzfahrzeug für Notfälle,
Fahrschulfahrzeug oder als Fahrzeug zur entgeltlichen Nutzung
durch Dritte (z.B. Car-Sharing, Mietwagen),
1.2. Die Versicherung ist bis zum Ende der regulären zweijährigen
Neuwagengarantie des Herstellers nur für Ersthalter von Neuwagen und
den zweiten (jedoch nicht weitere) Halter von Vorführ- und Testwagen,
Fahrzeugen von zertifizierten Remarketinglabels des Stellantis-
sowie Rent Fahrzeugen mit Erstzulassung auf ein
Unternehmen für eine Marke des Stellantis-Konzerns bzw. einen
autorisierten Partner des Stellantis-Netzwerks („Stellantis-Partner")
1.3.
Der Versicherte ist der Käufer des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeug
n u t z e n d e Leasing- oder Darlehensnehmer, der den Beitritt z u m
Gruppenversicherungsvertrag beantragt hat. Die dem Versicherten
überlassene Kopie des Antrags dient nach dessen Annahme als
Versicherungsbestätigung. Voraussetzung für den Versicherungsschutz
ist jedoch das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 1 Ziffer 1.1 AVB
sowie bei einem Antrag im Rahmen einer Finanzierung oder eines
Leasings d a s Zustandekommen d e s Finanzierungs-bzw.Leasingvertrag.“
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