o.k. Jogi, dann erweitere ich meine Übersicht um Felgen:
Folgende Rad-/Reifengrößen sind zulässig:
- Die, die in der ZB I stehen (d.h. Reifengröße auf Serienfelgen)
- Die, die in der COC stehen (d.h. Reifengrößen mit den in der COC ebenfalls genannten Serienfelgen)
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE mit den in der ABE angegebenen Reifen besteht
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE besteht, dann aber - in Abweichung zu den in der ABE genannten Reifengröße - eine andere Reifengröße per Einzelabnahme gem. §§ 19 II, 21 StVZO abgenommen wird
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht und eine § 19 III StVZO Abnahme durchgeführt wurde. Dann sind die im TG genannten Reifengrößen zulässig.
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht mit einer gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommenen - zum TG abweichenden Reifengröße
- Die, die auf der Originalfelge (OE) montiert sind, jedoch von der in der COC genannten Reifengröße abweichen und gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommen sind
Bei mir ist es so:
- Auf OE Felge 6,5x17 habe ich 235/55 Winterreifen montiert - 7. Konstellation
- Auf eine Zubehörfelge 7x17 (mit TG für ein beliebiges Fahrzeug, die einfach nur technisch passt und die Mindesttraglastanforderungen erfüllt) habe ich 235/55 Sommerreifen montiert - 6. Konstellation