Beiträge von Vossi
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Es steht explizit aber auch darin, dass eine Freigabe vorliegen muss und meines Wissens heißt es bei der Elektrovariante, dass es keine Freigabe gibt. Ist diese nicht ausdrücklich in der Zulassungsbescheinigung erwähnt, wird das dann wohl nichts.
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Servus,
es geht hierbei aber nicht darum, ob die Felgen lediglich passen oder für andere Fahrzeuge zugelassen sind, sondern ob in der ABE oder dem Teilegutachten der Felge der Jeep Avenger E explizit incl. Angabe von Auflagen und zulässigen Reifendimensionen aufgeführt ist. Ist der Jeep Avenger E nicht explizit aufgeführt, sind die Felgen nicht für dieses Fahrzeug zugelassen und man verliert bei Montage dieser Felge an den Avenger E die Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.
Wenn eine ABE vorliegt, kann man die Felgen mit der hierfür zugelassenen Reifendimension einfach ans Auto montieren und muss nicht beim TÜV vorfahren und lediglich die ABE im Auto mitführen. Liegt nur ein Teilegutachten für die Felge vor, muss man beim TÜV eine Einzelabnahme durchführen lassen.
Anders sieht es lediglich aus, wenn man beim Händler Felgen bezieht, die Original vom Hersteller des Fahrzeuges und auch zusammen mit dem Avenger E bestellbar sind.
VG
Hätte es nicht besser sagen können. Rechtlich völlig korrekt
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Das hört sich ja gut an. Kann man wirklich nicht meckern.
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Danke ET Germany. Fast keiner hier hat den Avenger bisher sein Eigen nennen dürfen. Jetzt erst mal abwarten wann das Schätzchen kommt.
In den nächsten Jahren werden dutzende neue E-Autos auf den Markt kommen. Vor allem attraktive Fahreuge aus China. Ich bin auf jeden Fall froh, dass es neben den überwiegend protzigen SUVs endlich auch mal schicke Kleinwagen als E-Fahrzeug gibt. Das sind unter dem Strich nämlich nicht wirklich Viele.
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Die ersten beiden Inspektionen sind über das Wave-Programm frei. Danach muss er meines Wissens nur alle 25000km zur Inspektion.