Beiträge von Vossi
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Welche Kupplung hast denn da geordert? Jeep hat doch noch gar keine im Angebot?!
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Das liegt wohl auch alles an der Fahrweise. Das allerdings der Up bei 120-130 km lediglich nur 13-14 kw verbraucht, halte ich für ein Gerücht. Wenn ich konstant 120 km/h fahre ist ein Verbrauch von 18-20 kw schon realistisch. Wohlgemerkt reiner Autobahnbetrieb ohne großartige Rekuperation. Im Mischbetrieb verbraucht nach ersten Verbrauchstest der Medien das Fahrzeug auch lediglich ca. 16 kw und das ist ein guter Wert, finde ich.
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Es steht explizit aber auch darin, dass eine Freigabe vorliegen muss und meines Wissens heißt es bei der Elektrovariante, dass es keine Freigabe gibt. Ist diese nicht ausdrücklich in der Zulassungsbescheinigung erwähnt, wird das dann wohl nichts.
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Servus,
es geht hierbei aber nicht darum, ob die Felgen lediglich passen oder für andere Fahrzeuge zugelassen sind, sondern ob in der ABE oder dem Teilegutachten der Felge der Jeep Avenger E explizit incl. Angabe von Auflagen und zulässigen Reifendimensionen aufgeführt ist. Ist der Jeep Avenger E nicht explizit aufgeführt, sind die Felgen nicht für dieses Fahrzeug zugelassen und man verliert bei Montage dieser Felge an den Avenger E die Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.
Wenn eine ABE vorliegt, kann man die Felgen mit der hierfür zugelassenen Reifendimension einfach ans Auto montieren und muss nicht beim TÜV vorfahren und lediglich die ABE im Auto mitführen. Liegt nur ein Teilegutachten für die Felge vor, muss man beim TÜV eine Einzelabnahme durchführen lassen.
Anders sieht es lediglich aus, wenn man beim Händler Felgen bezieht, die Original vom Hersteller des Fahrzeuges und auch zusammen mit dem Avenger E bestellbar sind.
VG
Hätte es nicht besser sagen können. Rechtlich völlig korrekt
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