In der EU-Verordnung zu den Assistenzsystemen steht zum Spurhalteassistent, dass der Notfall-Spurhalteassistent sich automatisch abschalten soll, wenn er "insbesondere aufgrund von Mängeln in der Straßeninfrastruktur" so der Verordnungstext*, nicht zuverlässig arbeiten kann. In diesem Fall soll das Fahrzeug eine Warnmeldung im Cockpit ausgeben. Genau das macht der Avenger aber nicht und grenzwertig!!! Er greift weiter in die Lenkung fleissig ein, obwohl offensichtlich Mängel in der Straßeninfrastruktur bestehen. Die EU-Verordnung schränkt es leider nur auf die Straßeninfrastruktur ein, also Umwelteinflüsse insbesondere Licht- und Witterungsverhältnisse während der Jahreszeiten (die einfachen Systeme arbeiten nur mit Kamera) werden überhaupt nicht berücksichtigt.
Wie ich bereits in #24 erwähnte, schaltet sich bei meinem 2018er BMW X1 der Spurhalteassistent und auch adaptive Abstandsregelung ab, sobald unplausible Strassenverhältnisse, wie z.B. Lichtspiegelungen, extremes Gegenlicht, unplausible Markierungen, etc. ab und es erscheint eine Warnmeldung mit Warnsignal im Cockpit.
*VERORDNUNG (EU) 2019/2144 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2019
Originaltext:
(15) Hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme oder Notfall-Spurhalteassistenten sind möglicherweise in einigen Fällen, insbesondere aufgrund von Mängeln in der Straßeninfrastruktur, nicht voll einsatzfähig. In diesen Fällen sollten* die Systeme sich selbst deaktivieren und den Fahrer über die Deaktivierung informieren. Wenn sie sich nicht automatisch deaktivieren, sollte es möglich sein, sie manuell abzuschalten. Eine solche Deaktivierung sollte zeitlich begrenzt sein und sollte nur so lange dauern, wie das System nicht vollständig einsatzfähig ist. Die Fahrer müssen hochentwickelte Notbrems-Assistenzsysteme oder Notfall-Spurhalteassistenten möglicherweise auch übersteuern, wenn das Funktionieren des Systems zu einem größeren Risiko oder Schaden führen könnte. Dadurch würde sichergestellt werden, dass der Fahrer jederzeit die Kontrolle über das Fahrzeug hat. Dennoch könnten solche Systeme auch Fälle erkennen, in denen der Fahrer handlungsunfähig ist und daher ein Eingreifen des Systems erforderlich ist, um zu verhindern, dass ein Unfall schlimmere Folgen hat, als es sonst der Fall wäre.
*Für ein Rechtsbegehren kann eine „Soll-Vorschrift“ ausdrücken, dass die Rechtsfolge eines Verstoßes weniger schwerwiegend ist und genau da liegt der Hund begraben: Es entsteht quasi ein Ermessensspielraum. Schöner wär es gewesen, wenn in der Verordnung wirklich ein "muss" stehen würde, was aber eine deutlich niedrigere Fehlertolleranz der Systeme verlangen würde. Es stellt sich nur die Frage, wie groß kann dieser Ermessensspielraum sein? Bis es durch ein solches System zu einem Unfall kommt?