Entweder ich stehe jetzt auf dem Schlauch oder ich bin ohnehin schon anderweitig verwirrt: "Garantieverlängerung ab Datum der Zulassung....60 Monate" (also 5 Jahre) - das heißt doch, dass Fahrzeuge die in 7/23 zugelassen worden und jetzt zwei Jahre alt sind, dann nur drei Jahre Garantie haben. Das würde im Umkehrschluß z. B. bei drei Jahren Garantieverlängerung bedeuten, dass die neue Garantie nur ein Jahr gilt. Oder spielt da, wie teils angemerkt, die ursprüngliche Garantie noch mit rein?
Wo liegt mein Denkfehler?