Man muss, denke ich, noch zwischen einer Inspektion und einem Garantiefall unterscheiden. Ein Werkstattersatzwagen während einer regelhaften Inspektion geht auf die Kappe des Autohauses (Service, Kundenbindung). Das ist ja kein ungeplanter Nutzungsausfall. Bei einem Garantiefall greift die Mobilitätsgarantie des Herstellers, der dann auch Kostenträger ist und in der Regel eine Autovermietung bemüht. Und darauf zielte letztlich die Frage ab (Garantiefall).
Aber ja, auch zur ersten Inspektion hatte ich direkt einen Werkstattersatzwagen angeboten bekommen.