Jeder darf es ja so machen wie er möchte. Trotzdem mal für die, die sich unsicher sind was sie machen wollen.
Die rechtliche Lage (und nur die ist wichtig) ist so, dass durch die Annahme der verbindlichen Bestellung auch eine Verpflichtung des Händlers zur Lieferung entsteht. Hätte er einen verbindlichen Liefertermin genannt wäre er direkt nach Ablauf in Verzug geraten. Durch den unverbindlichen Termin in unseren Bestellungen vermeidet er das erst einmal. Aber wenn diese unverbindliche Termin um 6 Wochen überschritten ist, muss man dem Händler eine angemessene Nachfrist (üblicherweise 14 Tage) setzen. Lässt er die verstreichen, ist er rechtlich im Verzug. Das ist wichtig um weitere Möglichkeiten zu eröffnen.
Eine dieser Möglichkeiten ist halt die Einforderung von Schadensersatz wegen Nichtlieferung. Die greift auch schon bei leichter Fahrlässigkeit, die hier wohl gegeben sein dürfte, da Stellantis einfach eine andere Reihenfolge geplant hat.
Im deutschen Recht gibt es halt viel mehr Möglichkeiten als man denkt. Man muss sich nur an die richtige Reihenfolge halten.
Mein Händler erwartet ja von mir auch, dass ich meinen Teil der geschlossenen Vereinbarung einhalte: Wagen abnehmen und bezahlen. Warum sollte ich also nur meine Pflichten im Auge haben und nicht meine Rechte? Aber wie Eingangs geschrieben: darf jeder machen wie er will.