Der Polizist muss nichts lesen. Denn bis auf die ABE-Geschichte sind die Änderungen ja in der ZB I eingetragen. Verfahren: TÜV nimmt ab, erstellt ein Gutachten nach §§ 19, 20 StVZO und damit geht man dann zur Zulassugsstelle und lässt in die ZB I eintragen. Diese zeigt man dann dem Polizisten und er kann das mit einem Blick sehen.
Beiträge von Chrysli
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o.k. Jogi, dann erweitere ich meine Übersicht um Felgen:
Folgende Rad-/Reifengrößen sind zulässig:- Die, die in der ZB I stehen (d.h. Reifengröße auf Serienfelgen)
- Die, die in der COC stehen (d.h. Reifengrößen mit den in der COC ebenfalls genannten Serienfelgen)
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE mit den in der ABE angegebenen Reifen besteht
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE besteht, dann aber - in Abweichung zu den in der ABE genannten Reifengröße - eine andere Reifengröße per Einzelabnahme gem. §§ 19 II, 21 StVZO abgenommen wird
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht und eine § 19 III StVZO Abnahme durchgeführt wurde. Dann sind die im TG genannten Reifengrößen zulässig.
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht mit einer gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommenen - zum TG abweichenden Reifengröße
- Die, die auf der Originalfelge (OE) montiert sind, jedoch von der in der COC genannten Reifengröße abweichen und gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommen sind
Bei mir ist es so:
- Auf OE Felge 6,5x17 habe ich 235/55 Winterreifen montiert - 7. Konstellation
- Auf eine Zubehörfelge 7x17 (mit TG für ein beliebiges Fahrzeug, die einfach nur technisch passt und die Mindesttraglastanforderungen erfüllt) habe ich 235/55 Sommerreifen montiert - 6. Konstellation
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Hallo Flohmane, das mit den Informationen bei jedem Neustart ist bei mir nicht mehr, nachdem ich ein persönliches Profil angelegt hatte.
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Da muss man nicht verwirrt sein. Folgende Reifengrößen sind zulässig:
- Die, die in der ZB I stehen
- Die, die in der COC stehen
- Die, für die eine ABE (Felgen-ABE mit den angegebenen Reifen) bestehen
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen mit den angegebenen Reifen) besteht und eine § 19 III StVZO Abnahme durchgeführt wurde
- Die, die aufrund gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommen wurden
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Bei mir ist es umgekehrt. Die Klima schaltet sich nach jedem Start (spätestens aber nach dem Losfahren) von alleine an, auch, wenn ich sie vor dem Abstellen ausgeschaltet hatte. D.h., ich muss sie nach jedem Start stets manuell ausschalten...
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Dann passt das natürlich mit den 10A; diese entscheidende Information fehlte aber anfänglich.
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Ansonsten laden wir über unsere 11 KW Wallbox bis jetzt per PV Überschussladung und verfügen über eine Homeassistant Einbindung zum Avenger/Citigo und Wallbox. Schnellladen haben wie noch nicht getestet.
Schön..., aber auch das war nicht Thema der Frage von Misi und meiner Antwort. Daher verstehe ich die Zitation meiner Antwort nicht.
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wir haben schon den "Ziegel" von unserem Citigo ( Bruder vom E-up/ VW ) genutzt , funktioniert gut!
Mag sein, aber darum ging es nicht; Misi fragte nach reduzierter Amperezahl. Welche (feste) Amperezahl euer Zigel vom Citigo hat, hast du nicht geschrieben (ich vermute 13A, sollte draufstehen). Und nur, weil eure Leitung (und Steckdose) das mitmachen, heißt das noch lange nicht, dass das bei Gebäuden, bei denen man (wie Misi) nicht den Leitungen über den Weg traut (weil vielleicht Altbau) auch risikolos möglich ist. Daher ja die reduzierte Amperezahl; bis 10A machen auch ältere Leitungen (und Steckdosen) mit - wohlgemerkt, wir reden hier über Dauerbelastung, Sicherheitshalber würde ich in einem solchen Fall sogar nur mit 8A Dauerleistung arbeiten.