Dafür haben die rechts ein Pedal eingebaut...
Drauftreten und er fährt trotzdem schneller
Denkst du, das wüsste ich nicht?
Dafür haben die rechts ein Pedal eingebaut...
Drauftreten und er fährt trotzdem schneller
Denkst du, das wüsste ich nicht?
Woher soll der Abstandsassistent den zb wissen, wenn der vor dir rechts abbiegt aber die Spur deutlich breiter geworden ist ? Das hatte ich die Tage zb . Ich wollte halt links an ihn vorbei aber er hat mich eingebremst.
Deswegen würd ich das System jetzt nicht sofort als schlecht darstellen …
Darum geht es nicht, sondern vielmehr darum, dass der Fahrer oder die Fahrerin die Wahl haben sollte, ob er oder sie den Tempomat mit oder ohne Abstandsassistent nutzt. DAS war es, was ich kritisierte, nicht den Spurhalteassistenten als solchen.
Den Spurhalteassistent kannst du unabhängig vom Tempomaten ausschalten. Der Abstandsassistent lässt sich indes nicht unabhängig vom Tempomat abschalten. D.h. Tempomat geht nur mit Abstandsassistent. Das finde ich nicht schön; ich hätte mir gewünscht, dass man den Tempomat auch ohne Abstandassistent aktivieren kann. Der Abstandsassistent ist "dumm", denn er kann nicht einschätzen, dass das plötzlich auftauchende Hindernis, deretwegen er eine (auch starke!) Abbremsung vornimmt, ohnehin augenblicklich wieder weg sein wird. Also was macht das System? Bremst den Wagen stark ein und nach Verschwinden des Hindernisses dauert es ewig lange, bis der Wagen wieder beschleunigt. Das will man dem rückwärtigen Verkehr nicht antun. Den Abstand nach vorne will ich lieber selber kontrollieren.
Persönliches Profil angelegen. Dann startet dieses und die Systeminfo kommt nicht mehr.
Der Polizist muss nichts lesen. Denn bis auf die ABE-Geschichte sind die Änderungen ja in der ZB I eingetragen. Verfahren: TÜV nimmt ab, erstellt ein Gutachten nach §§ 19, 20 StVZO und damit geht man dann zur Zulassugsstelle und lässt in die ZB I eintragen. Diese zeigt man dann dem Polizisten und er kann das mit einem Blick sehen.
o.k. Jogi, dann erweitere ich meine Übersicht um Felgen:
Folgende Rad-/Reifengrößen sind zulässig:
- Die, die in der ZB I stehen (d.h. Reifengröße auf Serienfelgen)
- Die, die in der COC stehen (d.h. Reifengrößen mit den in der COC ebenfalls genannten Serienfelgen)
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE mit den in der ABE angegebenen Reifen besteht
- Die, für die eine Zubehörfelgen-ABE besteht, dann aber - in Abweichung zu den in der ABE genannten Reifengröße - eine andere Reifengröße per Einzelabnahme gem. §§ 19 II, 21 StVZO abgenommen wird
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht und eine § 19 III StVZO Abnahme durchgeführt wurde. Dann sind die im TG genannten Reifengrößen zulässig.
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen) besteht mit einer gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommenen - zum TG abweichenden Reifengröße
- Die, die auf der Originalfelge (OE) montiert sind, jedoch von der in der COC genannten Reifengröße abweichen und gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommen sind
Bei mir ist es so:
- Auf OE Felge 6,5x17 habe ich 235/55 Winterreifen montiert - 7. Konstellation
- Auf eine Zubehörfelge 7x17 (mit TG für ein beliebiges Fahrzeug, die einfach nur technisch passt und die Mindesttraglastanforderungen erfüllt) habe ich 235/55 Sommerreifen montiert - 6. Konstellation
Hallo Flohmane, das mit den Informationen bei jedem Neustart ist bei mir nicht mehr, nachdem ich ein persönliches Profil angelegt hatte.
Da muss man nicht verwirrt sein. Folgende Reifengrößen sind zulässig:
- Die, die in der ZB I stehen
- Die, die in der COC stehen
- Die, für die eine ABE (Felgen-ABE mit den angegebenen Reifen) bestehen
- Die, für die ein Teilegutachten (Felgen mit den angegebenen Reifen) besteht und eine § 19 III StVZO Abnahme durchgeführt wurde
- Die, die aufrund gem. §§ 19 II, 21 StVZO einzelabgenommen wurden