Ist bei mir auch jedesmal, wenn ich mit 11KW lade (also Wallbox oder AC-Ladesäulen unterwegs). Bei Laden an 230-V-Steckdose ist das Geräusch nicht.
Beiträge von Chrysli
-
-
-
-
Mal ein ganz bescheidene Frage in die Runde: Warum ist euch die Geolokalisation so wichtig, das Ihr euch so vehement beklagt? Werden nicht schon genug Daten über uns erhoben? Mein Bewegungsprofil geht Stellantis nichts an. Und ein Diebstahl eines Avengers drängt sich nun nicht gerade auf...
-
-
-
Hallo Crysli,
Einen 235er auf eine 7J-Felge ? Gibt es da Tabellen, wo ich schauen kann ob das zulässig ist ?
Aber einen etwas breiteren Reifen favorisiere ich jetzt schon, wenn technische möglich
Ja, ERTRO, an denen sich auch der TÜV hält. Nicht maßgeblich sind die vielen Tabellen im Internet, weil diese nicht die Flankenhöhe berücksichtigen. So ist z.B. ein 235/55 auf 7x17 zulässig, nicht aber ein 235/45er.
-
215er auf 7x17 ET 25 passt schon mal; die Radabdeckung reicht aus. Wie schon geschrieben wurde, ist das Abrollgeräuch von AT-Reifen im Vergleich zu "normalen" Ganzjahrreifen schon recht präsent, was durch das praktisch nicht vorhandene Motorgeräuch noch einmal stärker wahrnehmbar ist. Davon unbeschadtet sind die Geolander auch nicht die beste Wahl bei winterlichen Verhältnissen. Da sind "normale" Ganzjahrreifen besser. Und wenn schon Wechsel: Nimm´gleich 235/55 R17 auf die 7x17 (TÜV-Einzelanahme). Da hast du nicht nur bessere Auswahl bei den Reifen, sondern das ganze sieht auch wesentlich besser aus.
-
Über den Menüpunkt kannst du die Überwachung ausschalten
Das ist Quatsch (der auch noch gelikt wurde...), da eine nicht abschaltbare obligatorische Sicherheitsfunktion.
-
Micha, mache dir keine Sorgen wegen der Auflagen im Gutachten. Die stehen immer dort drin. Wenn 6,5x17 ET32 LK 4/108 = 215/60R17 96H entspricht das ja exakt der Serie. Also Auflagen in diesem Fall nicht bedeutsam. Mit "Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr" ist jeder Sachverständige einer beliebigen Prüfstation (DEKRA; KÜS; TÜV etc.) gemeint. ABER: Das gilt nur hinsichtlich der im Gutachten aufgeführten Fahrzeugfabrikate und -modelle. Sollte der Avenger aufgeführt sein, gilt obiges. Anderenfalls musst zu zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.), der eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 4, § 21 StVZO vornimmt. Das können grundsätzlich alle Prüfstationen, wenn sie dafür zugelasen sind. Am besten, du rufst bei einer Prüfstation deiner Wahl an und fragt, ob die auch Einzelabnahmen vornehmen dürfen.