Beiträge von Chrysli

    Ich fahre 235/55 R 17 auf 7x17 ET 32. TÜV-Abnahme ohne Problem (warum auch? Passt ja alles)


    235/50 R18 auf OE 7x18 passt genauso. TÜV-Einzelabnahme.

    Abrollumfang -1,7%, also im Limit. Geht also. Aber wenn du schon umrüstest, warum nicht gleich 235/50? Da wäre die Differenz im Abrollumfang nur -0,2%. Zumal wirken die 235er auch gleich viel besser...

    Hallo Crysli,

    Einen 235er auf eine 7J-Felge ? Gibt es da Tabellen, wo ich schauen kann ob das zulässig ist ?

    Aber einen etwas breiteren Reifen favorisiere ich jetzt schon, wenn technische möglich


    Ja, ERTRO, an denen sich auch der TÜV hält. Nicht maßgeblich sind die vielen Tabellen im Internet, weil diese nicht die Flankenhöhe berücksichtigen. So ist z.B. ein 235/55 auf 7x17 zulässig, nicht aber ein 235/45er.


    pasted-from-clipboard.png

    215er auf 7x17 ET 25 passt schon mal; die Radabdeckung reicht aus. Wie schon geschrieben wurde, ist das Abrollgeräuch von AT-Reifen im Vergleich zu "normalen" Ganzjahrreifen schon recht präsent, was durch das praktisch nicht vorhandene Motorgeräuch noch einmal stärker wahrnehmbar ist. Davon unbeschadtet sind die Geolander auch nicht die beste Wahl bei winterlichen Verhältnissen. Da sind "normale" Ganzjahrreifen besser. Und wenn schon Wechsel: Nimm´gleich 235/55 R17 auf die 7x17 (TÜV-Einzelanahme). Da hast du nicht nur bessere Auswahl bei den Reifen, sondern das ganze sieht auch wesentlich besser aus.


    RSU.de - RSU.de

    Micha, mache dir keine Sorgen wegen der Auflagen im Gutachten. Die stehen immer dort drin. Wenn 6,5x17 ET32 LK 4/108 = 215/60R17 96H entspricht das ja exakt der Serie. Also Auflagen in diesem Fall nicht bedeutsam. Mit "Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr" ist jeder Sachverständige einer beliebigen Prüfstation (DEKRA; KÜS; TÜV etc.) gemeint. ABER: Das gilt nur hinsichtlich der im Gutachten aufgeführten Fahrzeugfabrikate und -modelle. Sollte der Avenger aufgeführt sein, gilt obiges. Anderenfalls musst zu zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen (a.a.S.), der eine Einzelabnahme nach § 19 Abs. 4, § 21 StVZO vornimmt. Das können grundsätzlich alle Prüfstationen, wenn sie dafür zugelasen sind. Am besten, du rufst bei einer Prüfstation deiner Wahl an und fragt, ob die auch Einzelabnahmen vornehmen dürfen.